1. Fragen zum Aufnahmeantrag

Unser eigentliches Ziel ist die allgemeine Förderung der ambulanten Krankenpflege in unserer Gemeinde durch die Caritas-Sozialstation mit Sitz in Wadgassen-Differten.

Anders formuliert: Die Pflege erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas – wir sammeln dafür Geld und versuchen, damit die Angestellten der Caritas zu unterstützen. Die Unterstützung kann durch vielfältige Maßnahmen erfolgen, beispielhaft seien hier nur zwei genannt: die (Mit-) Finanzierung eines Fahrzeugs für Pflegekräfte u./o. Klienten, aber auch der Kauf von Ausstattungsmaterial, bspw. für die Klienten der Tagespflege.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sie selbst finanzielle Zuschüsse durch den Verein erhalten. Informationen dazu finden Sie unter Ziffer 4 .

Mitglied kann grundsätzlich jede persönliche und juristische Person werden, die unsere Satzung und Zielsetzung anerkennt.

Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Wadgassen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Zuschüsse unseres Vereins finanziell entlastet werden.

Natürliche Personen mit Wohnsitz in anderen Gemeinden und juristische Personen führen wir als Fördermitglieder.

1.4.1. Eintritt in den Verein
Um unseren Verwaltungsaufwand zu reduzieren, nehmen wir neue Mitglieder mit Wirkung zum 1. Januar oder zum 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres auf, gern auch rückwirkend im selben Jahr. Zum Zeitpunkt des vereinbarten Eintritts beginnt auch die weiter unter Ziffer 1.8 erläuterte Wartezeit.

1.4.2. Kündigungsfristen
Wir haben keine Kündigungsfrist – Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen beenden. Eine – auch anteilige – Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt jedoch nicht.

1.5.1. Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Wadgassen umziehen, bleibt dies ohne Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis und etwaige Leistungen unseres Vereins. Wir bitten Sie aber um eine entsprechende Mitteilung, damit wir unsere Mitgliederdatei aktualisieren können.

1.5.2.  Sobald Sie aber die Grenzen unserer Gemeinde verlassen oder – auch innerhalb unserer Gemeinde – dauerhaft in ein Alten-/ Pflegeheim umziehen, entfällt ein möglicher Zuschuss durch unseren Verein. Sie müssen Ihren Vertrag dann aber nicht kündigen; selbstverständlich führen wir Sie gern weiterhin in unserer Mitgliederdatei, dann als „Fördermitglied“.

1.6.1. Wir favorisieren die jährliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages über das Sepa-Lastschriftverfahren. Den zu Jahresbeginn fälligen Beitrag ziehen wir i.d.R. Mitte Februar ein.

Von der Möglichkeit, den Beitrag in 2 Raten zu zahlen, bitten wir nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen. Der Beitragseinzug erfolgt Mitte Februar und Mitte Juli.

1.6.2. Natürlich können Sie uns den Mitgliedsbeitrag auch überweisen. In diesem Fall bitten wir um Einrichtung eines Dauerauftrages zum 15.02. (sowie zum 15.08. bei halbjährlicher Zahlung). Bei späteren Zahlungsterminen könnten evtl. – unnötige – Mahnschreiben folgen.

1.6.3. Eine Barzahlung des Mitgliedsbeitrages ist leider nicht möglich.

Nein, jedes Mitglied zahlt den im Antrag aufgelisteten Beitrag.

Mit der Einführung einer Wartezeit soll verhindert werden, dass jemand nur deshalb in den Verein eintritt, weil er sich wegen eines bereits absehbaren Pflegebedarfs eine finanzielle Entlastung durch den Verein erhofft. Dies gilt natürlich erst recht für den Fall, dass eine Pflege bereits erfolgt.

Die Wartezeit beträgt 3 Jahre und beginnt zum Zeitpunkt des Eintritts in den Verein.

Wir halten dies für gerecht: Wer in jungen Jahren in den Verein eintritt und diesen somit ggfs. über Jahrzehnte hinweg unterstützt, soll jährlich weniger zahlen als solche Mitglieder, die erst im fortgeschrittenen Alter und bei steigender Wahrscheinlichkeit für den Pflegebedarf eintreten.

Wir sind gesetzlich gezwungen, den Antragsteller darüber zu informieren, welche Daten wir über ihn speichern, was wir damit machen und wo er sich bei Bedarf beschweren kann. Um sicher zu stellen, dass wir diese Forderung erfüllt haben, brauchen wir seine Unterschrift.

2. Fragen zum Sepa-Lastschriftverfahren

Dieses Verfahren erleichtert uns ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern die Verwaltungsarbeit, z. B. den Überwachungsaufwand bzgl. des Beitragsaufwands. Gleichzeitig erhalten wir frühzeitig den zu Jahresbeginn fälligen Mitgliedsbeitrag und können damit kalkulieren.

Durch einen etwaigen Widerspruch zum Lastschrifteinzug bekommen wir aber auch Informationen zu einem zwischenzeitlichen Wohnortwechsel oder gar Todesfall unseres Vereinsmitglieds. Natürlich ist es uns lieber, wir werden auf anderen Wegen zeitnah über solche Sachverhalte informiert, wenn dies aber unterbleibt, erfolgt sie später über die Bank – und verursacht uns unnötige Kosten.

Nein, Sie können Ihren Beitrag auch auf eines unserer Konten überweisen. Für diesen Fall bitten wir Sie aber, einen Dauerauftrag einzurichten und als Termin für die Zahlung den 15. Februar (bei halbjährlicher Zahlungsweise zusätzlich auch noch den 15. August) zu wählen. Ansonsten besteht das Risiko, dass wir Ihnen wg. des noch ausstehenden Beitrags eine Mahnung schicken.

Die Zahlung per Lastschriftverfahren bleibt jedoch die von uns favorisierte Zahlungsmethode.

Hierbei handelt es sich um eine von unserem Vereins-Verwaltungsprogramm vergebene Kennziffer, die zur eindeutigen Identifizierung des Mitglieds bzw. des Zahlungsvorgangs herangezogen werden kann. Sie wird bei der Antragsaufnahme automatisch von unserem Verwaltungsprogramm vergeben und dem Mitglied später im „Begrüßungsschreiben“ mitgeteilt.

Die Aufnahme in unseren Verein sowie die Vereinbarung des Sepa-Lastschriftverfahrens sind zwei rechtlich selbstständige Verträge, sie bedürfen damit jeweils einer eigenen Unterschrift.

Und die dritte Unterschrift im farbig unterlegten Kasten „Datenschutzrechtliche Informationen … .“ dient unserer eigenen Sicherheit. Ohne sie nehmen wir kein neues Mitglied auf.

3. Dokumente zur Mitgliedschaft

Nachdem wir Ihren Aufnahmeantrag in unserer Software erfasst haben, erhalten Sie von uns das so genannte „Begrüßungsschreiben“. Hierin bestätigen wir Ihnen die von uns erfassten Daten und beschreiben außer unserer Vorgehensweise auch unsere Leistungen.

4. Welche Vorteile habe ich selbst von einer Mitgliedschaft?

Annahme: Sie sind Vereinsmitglied, werden pflegebedürftig und brauchen die Hilfe Dritter, damit Sie weiterhin in Ihrer gewohnten Wohn-Umgebung bleiben können.

Wenn Sie unter diesen Voraussetzungen die Caritas-Sozialstation Wadgassen-Differten mit der „ambulanten Pflege“ beauftragen und deren Rechnung nicht vollständig durch die gesetzliche Pflegeversicherung (oder andere Kostenträger) gedeckt ist, müssten Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen. In diesem Moment kommt unser Verein ins Spiel: Wir übernehmen unter den im Antrag aufgelisteten Voraussetzungen einen Teil dieser Kosten.

Die Höhe dieser Unterstützung hängt im Wesentlichen von der finanziellen Situation unseres Vereins ab und wird vom Vorstand festgelegt. Die ist weiterhin recht gut: Angesichts der aktuellen Finanzlage hat der Vorstand schon 2012 beschlossen, den Zuschuss von 50 auf 60 Prozent zu erhöhen.

Bitte beachten sie: Es handelt sich bei unserer Unterstützung für das einzelne Mitglied nicht um einen einklagbaren Anspruch, sondern sie ist eine freiwillige Leistung des Vereins. Wir sind schließlich keine Versicherungsgesellschaft, sondern ein Förderverein! Ein Bedarf zur Reduzierung des Prozentsatzes ist auf absehbare Zeit nicht zu erkennen.

Hierzu eine klare Aussage: Für eine Haushaltshilfe gibt es derzeit keine Unterstützung. Mit derartigen Leistungen hat unser Verein in den so genannten „Nuller-Jahren“ schlechte Erfahrungen gemacht und die Übernahme anteiliger Kosten schnell wieder abgeschafft.

5. Was ist bei Änderungen an Vertragsdaten zu tun?

Korrekte Daten sind für eine ordnungsgemäße Vereinsarbeit unerlässlich. Deshalb sind wir dankbar, wenn wir frühzeitig korrigierende Informationen erhalten.

Wenn Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder der Bankverbindung mitteilen wollen, nutzen Sie bitte dieses Formular .
Wenn Sie uns als Angehörige(r) eines Vereinsmitglieds über dessen Tod informieren müssen, nutzen Sie bitte dieses Formular .

Wichtiger Hinweis:
Sofern unser Mitglied vor dem 1. Juli 2006 in den Verein eingetreten und zum damaligen Zeitpunkt verheiratet war, galt auch der Ehepartner automatisch Mitglied unseres Vereins – selbst dann, wenn wir dessen Daten nicht ausdrücklich gespeichert haben. In diesem Fall teilen Sie uns bitte folgende Daten des Ehepartners/der Ehepartnerin mit: (Vor-)Namen, Kontaktdaten, Geburtsdatum, ggf. eine geänderte Bankverbindung sowie das Einverständnis zur Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren.

6. Wie arbeiten Sozialstation und Förderverein zusammen?

Die Leitung der Sozialstation erhält mind. 1x jährlich eine Mitgliederliste. Sie enthält folgende Daten unseres Mitglieds: Namen, Adresse, Geburtsdatum und Eintrittsdatum in den Verein. Informationen zur Bankverbindung werden nicht übermittelt.

Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Auf Basis der Mitgliederliste hinterlegt die Sozialstation in der eigenen Verwaltungssoftware ein entsprechendes Merkmal. Unser Zuschuss wird dann automatisch in der an Sie zu richtenden Rechnung berücksichtigt; er wird aber leider nicht separat ausgewiesen.

Der Verein erhält von der Sozialstation eine Abrechnung, aus welcher der Name des Vereinsmitglieds, die Gesamtkosten und der von uns zu übernehmende Betrag hervorgehen. Informationen zu Art und Umfang der er-brachten Pflegeleistungen erhalten wir selbstverständlich nicht.

7. Wer sind die Vorstandsmitglieder, wie kann ich mich in den Verein einbringen?

Eine Liste mit den Vorstandsmitgliedern finden Sie in dieser Internetpräsenz unter Ansprechpartner . Außerdem werden in der „Wadgasser Rundschau“, dem Informationsmedium unserer Gemeinde, regelmäßig Ansprechpartner benannt.

Über Vereinsaktivitäten berichten wir in der „Wadgasser Rundschau“.

Hierüber laden wir auch zu unseren Mitgliederversammlungen ein. Über Anträge an dieses Gremium und einen stärkeren Besuch dieser Veranstaltung würden wir uns sehr freuen.

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